Private Krankenversicherung für Selbstständige
Versicherer und Tarife im Vergleich

Selbstständige können zwischen PKV und GKV wählen

Besserer Versicherungsschutz in der PKV

Ein PKV Vergleich schützt vor hohen Beitragskosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige können eine private Krankenversicherung abschließen oder sich in der GKV als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied absichern.
  • Die PKV bietet im Regelfall einen umfangreicheren Versicherungsschutz als die Krankenkassen. Zudem können Selbstständige bereits vor dem 43. Krankheitstag ein Krankentagegeld vereinbaren.
  • Die Kosten für die private Krankenversicherung können Selbstständige als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und die meisten Freiberufler sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern von der Versicherungspflicht befreit. Das bedeutet, sie können sich privat krankenversichern oder freiwillig Mitglied einer Krankenkasse sein – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Die PKV verspricht dabei viele Vorteile, denn der Leistungsumfang der privaten Absicherung ist meist besser als der Versicherungsschutz der Krankenkassen. Allerdings ist ein Wechsel zurück in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Umgekehrt können Selbstständige und Freiberufler jederzeit in die PKV wechseln – unter Einhaltung von Kündigungsfristen. Daher sollte die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung als Selbstständiger immer auf lange Sicht betrachtet und gut überlegt sein.

Gesetzlich oder privat?

Viele Selbstständige stellen sich die Frage, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern sollen. Denn jede Option hat sein Für und Wider. Alleine schon die PKV hat viele Vorteile und Nachteile. So ist die GKV beispielsweise vom Einkommen abhängig. Das kann für Gutverdiener zur finanziellen Belastung werden, während Geringverdiener von niedrigeren Beiträgen profitieren. Bei der PKV wird der Beitrag anhand des Risikos und des Versicherungsumfangs bemessen. Dadurch können sich vor allem junge und gesunde Menschen relativ preiswert umfangreich absichern.

Das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen ist vergleichsweise gering. Doch nur dann, wenn die Selbstständigen auch einen guten PKV-Tarif wählen. Alternativ können sie ihren gesetzlichen Versicherungsschutz auch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufstocken. Dennoch müssen sie berücksichtigen, dass der Gesetzgeber Leistungen streichen beziehungsweise reduzieren kann. Die PKV-Anbieter dürfen hingegen einmal vereinbarte Leistungen nicht kürzen.

Ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass erwerbslose Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder kostenlos mitversichert werden können. Die PKV hingegen bietet keine Familienversicherung. Hier muss für jede mitversicherte Person ein Vertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen werden.

Pro und Contra: Das spricht für und gegen die PKV

Das spricht für die PKV

  • Versicherungsschutz lässt sich individuell festlegen
  • Je nach Tarif geht der Leistungsumfang weit über den Versicherungsschutz der GKV hinaus
  • Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert
  • Privatversicherte können ihren Leistungsumfang anpassen
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Meist auch im Ausland Versicherungsschutz
  • Beitrag ist risikoabhängig, daher kann die PKV für junge und gesunde Menschen preiswerter sein
  • Höhe des Krankengeldes lässt sich bedarfsgerecht festlegen
  • Für einige Berufsgruppen sieht die PKV spezielle Tarife vor, die auf ihren Bedarf angepasst sind
  • Vorteile eines Privatpatienten wie schnellere Termine
  • Beitragsrückerstattung möglich, wenn tariflich vereinbart

Das spricht gegen die PKV

  • Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss notwendig, was zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen kann
  • Umso umfangreicher der Versicherungsschutz, desto teurer ist der Beitrag
  • Beiträge können erhöht werden, auch wenn das Einkommen sinkt
  • Keine kostenlose Familienversicherung
  • Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Abrechnung erfolgt mit dem Patienten, Versicherte müssen unter Umständen in Vorleistung gehen
  • Je nach Tarif ist ein Selbstbehalt möglich

Pro und Contra: Das spricht für und gegen die GKV

Das spricht für die GKV

  • Keine Gesundheitsprüfung, jede Person wird versichert - unabhängig von ihrem Gesundheitszustand
  • Beitrag reduziert sich, wenn das Einkommen sinkt
  • Der Beitrag ist einkommensabhängig, wovon Geringverdiener profitieren
  • Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich erwerbslose/geringverdienende Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern

Das spricht gegen die GKV

  • Leistungsumfang entspricht der gesetzlichen Regelversorgung
  • Gesetzgeber darf Leistungen kürzen
  • Versicherte können den Leistungsumfang nicht individuell festlegen
  • Beitrag ist einkommensabhängig, teuer für Gutverdiener
  • Gesetzlich Versicherte können nicht auf Beitragserhöhungen reagieren
  • Kein Versicherungsschutz im Ausland, begrenzt innerhalb der EU
  • Keine freie Arzt- und Krankenhauswahl

Der Bedarf ist immer individuell

Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung haben viele Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, abzuwägen, welche Absicherung besser passt. Allgemein lässt sich das nicht sagen, denn jede Person hat individuelle Ansprüche an ihren Versicherungsschutz. So kann die PKV zwar für junge und gesunde Menschen sinnvoll sein, doch wird die Absicherung auch teuer, wenn eine große Familie geplant ist. Im Umkehrschluss ist die gesetzliche Krankenversicherung für Familien im Regelfall preiswerter, doch bieten die Krankenkassen auch geringere Leistungen.

Daher muss immer unter Berücksichtigung des persönlichen Bedarfs und der Lebenssituation entschieden werden, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Selbstständige sinnvoller ist. Dabei ist außerdem zu beachten, dass eine Entscheidung für die PKV meist bindend ist. Denn die Rückkehr in die GKV ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Da Selbstständige nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist es für sie schwieriger, in die GKV zurückzukehren, wenn sie privat versichert sind. Denn bei Angestellten besteht die Möglichkeit, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Bei Selbstständigen und Freiberuflern hingegen ist die Versicherungspflicht nicht an das Einkommen gebunden.

  • Selbstständige können nur in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden.

Versicherungspflichtig werden sie, wenn sie in ihrem Haupterwerb ein Angestelltenverhältnis eingehen. Doch auch nur dann, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (62.550 Euro, Stand 2020) liegt. Außerdem muss die Festanstellung sowohl den Hauptteil der Einnahmen, als auch der Arbeitszeit ausmachen.

Des Weiteren tritt die Versicherungspflicht ein, wenn Privatversicherte arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen (siehe PKV bei Arbeitslosigkeit). Doch nur, wenn sie unter 55 Jahren alt sind. Ab dieser Altersgrenze ist eine Rückkehr in die GKV nur machbar, wenn die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht. Oder wenn in den letzten fünf Jahren eine Versicherungspflicht bestand und die Betroffenen mindestens die Hälfte der Zeit gesetzlich krankenversichert waren.

Leistungen: Das bietet die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell festzulegen. Daher ist der Leistungsumfang immer vom jeweiligen Tarif abhängig. In der Regel ist dieser aber umfangreicher als die gesetzlichen Leistungen.

Eine private Krankenversicherung für Selbstständige kann folgende Leistungen beinhalten:

Ambulante Leistungen

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich besteht für Versicherte freie Arztwahl. Sie können zudem Privatärzte aufsuchen, die einen höheren Gebührensatz veranschlagen. Zudem übernehmen die Gesellschaften in der Regel die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel ohne Zuzahlung. Auch Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle können bezahlt werden, Hierbei gelten aber häufig Erstattungsgrenzen.

Stationäre Leistungen

Die meisten Privatpatienten haben im Krankenhaus Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Zudem kann der Tarif die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vorsehen. Dadurch stehen die Patienten auch weitere Wahlleistungen zu, beispielsweise eine Essensauswahl, Internetzugang oder eine Telefonkarte. Privatpatienten können sich außerdem in Privatkliniken behandeln lassen und ein Krankenhaustagegeld vereinbaren. Das ist vor allem für Selbstständige interessant, um die Umsatzeinbußen während des Krankenhausaufenthaltes auszugleichen.

Leistungen beim Zahnarzt

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht lediglich eine Regelversorgung vor. Hier bietet die PKV die deutlich besseren Leistungen. So kann Zahnersatz, je nach Tarif, bis zu 100 Prozent erstattet werden. Auch Behandlungen wie eine Wurzelbehandlung oder eine Parodontitis-Behandlung können mitversichert sein. Außerdem übernehmen viele Gesellschaften die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Doch Vorsicht: Vor allem im dentalen Bereich bestehen meist Erstattungsgrenzen. Diese können auch in den ersten Jahren beschränkt sein und erhöhen sich mit jedem Versicherungsjahr.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist für Selbstständige besonders wichtig. Denn wenn sie erkranken, erhalten sie keine Lohnfortzahlung. Je nach Tätigkeit kann dann kein Einkommen mehr erzielt werden. Die PKV bietet die Möglichkeit, das Krankentagegeld nicht erst ab dem 43. Krankheitstag einzuschließen. Möglich ist eine Zahlung je nach Anbieter sogar schon ab dem ersten Krankheitstag. Außerdem lässt sich die Höhe der Leistung individuell festlegen. Allerdings darf diese nicht das tatsächliche Einkommen übersteigen, da hierbei das Bereicherungsverbot gilt.

Versicherungsschutz im Ausland

Die PKV bietet im Regelfall auch im Ausland Versicherungsschutz (siehe PKV im Ausland). Meist uneingeschränkt innerhalb der EU, allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum. Außerdem kann auch Versicherungsschutz außerhalb Europas gelten. Vor Auslandsaufenthalten ist dennoch zu prüfen, wie lange der Versicherungsschutz gilt und ob Leistungseinschränkungen bestehen.

Weitere Leistungen

Verbesserte Leistungen während der Schwangerschaft, die Kostenübernahme von Psychotherapie, alternativen Heilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen oder prophylaktische Maßnahmen wie Reiseschutzimpfungen – je nach Tarif, kann der Leistungsumfang deutlich erweitert werden.

Um die Kosten für die private Krankenversicherung zu senken, vereinbaren viele Selbstständige einen Selbstbehalt. In diesem Fall muss die Erstattung der PKV um den Eigenanteil gekürzt werden. Allerdings ist möglich, dass die Selbstbeteiligung nicht für alle Leistungsbausteine gilt. So sind beispielsweise Prophylaxemaßnahmen häufig davon ausgenommen.

Die Vorteile der PKV für Selbstständige und Freiberufler

Der Versicherungsschutz der PKV lässt sich dem eigenen Bedarf entsprechend festlegen.

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Selbstständige sind nicht vom Einkommen abhängig. Davon profitieren vor allem Gutverdiener.

Einmal vereinbarte Leistungen dürfen nicht durch die Gesellschaft gekürzt werden.

Privatversicherte können selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus und bei welchem Arzt sie sich behandeln lassen. Zudem übernimmt die PKV in der Regel höhere Honorare.

Selbstständige können die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung senken, indem sie einen internen Tarifwechsel durchführen oder eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Auch eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist möglich.

Für Selbstständige ein entscheidender Vorteil ist, dass sie ein individuelles Krankengeld festlegen können. Außerdem kann die PKV früher eine Leistung vorsehen als die gesetzlichen Krankenkassen.

Privatversicherte bekommen bei Fachärzten häufig schneller Termine und haben kürzere Wartezeiten.

Nachteile der PKV für Selbstständige und Freiberufler

Wer sich für die PKV entscheidet, kann nur erschwert in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Die privaten Krankenversicherer sehen eine Gesundheitsprüfung vor. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Sinkt das Einkommen, hat das keinen Einfluss auf die Kosten der PKV. Das kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Die Gesellschaften reagieren auf steigende Gesundheitskosten, indem sie die Beiträge ihrer Tarife anpassen.

Werden Kinder in der PKV mitversichert, ist für diese ein eigener Beitrag zu bezahlen. Es gibt keine kostenlose Familienversicherung.

30-jähriger Selbstständiger ohne Vorerkrankungen und Risiken
  • Komfort-Tarif mit 500 Euro Selbstbehalt
  • Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz
  • Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • 80 Prozent für Zahnersatz
  • 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen
  • Keine Beitragsrückerstattung
  • Premium-Tarif ohne Selbstbehalt
  • Erstattung mit unbegrenztem Satz
  • Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • 90 Prozent für Zahnersatz
  • 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen, maximal 2.000 Euro im Jahr
  • Beitragsrückerstattung bis 900 Euro im Jahr
Ab 560 Euro im Monat Ab 700 Euro im Monat

Künstlerisch tätige Freiberufler haben die Möglichkeit, als Mitglied in der Künstlersozialkasse aufgenommen zur werden. Die KSK fungiert dabei ähnlich wie ein Arbeitgeber. Sie übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Sozialleistungen ihrer Mitglieder. Somit trägt sie auch einen Teil der privaten Krankenversicherung, maximal in Höhe des Anteils eines gesetzlich Versicherten.

Die Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Selbstständige können die Kosten für ihre Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Dabei spielt es in erster Linie keine Rolle, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Allerdings ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um Standardleistungen oder Zusatzleistungen handelt.

  • Abzugsfähig sind Leistungen, die einem Basisversicherungsschutz entsprechen
  • Nicht abzugsfähig sind Zusatzleistungen, die über den Basisschutz hinausgehen.

Zu den nicht abzugsfähigen Leistungen gehören beispielsweise Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und sogar das Krankentagegeld.

Abzugsfähige Ausgaben lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Des Weiteren lassen sich die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung zu 100 Prozent absetzen.

Selbstständige können 2020 rund 2.800 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Mehr dazu: PKV Steuererklärung

Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalt

Das Finanzamt berücksichtigt nur Aufwendungen, welche die Steuerzahler auch tatsächlich geleistet haben. Erhalten die Selbstständigen eine Beitragsrückerstattung, reduzieren sich ihre Aufwendungen entsprechend um den Erstattungsbetrag. Damit steigt auch wieder die Steuerlast.

Auch der Einschluss einer Selbstbeteiligung für die PKV kann für Selbstständige nachteilig sein. Denn dadurch reduzieren sie die Prämie für ihre PKV und damit die abzugsfähigen Ausgaben. Denn der Selbstbehalt lässt sich nicht in der Steuererklärung geltend machen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Steuerzahler ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben.

Darauf müssen Selbstständige beim Abschluss einer PKV achten

Vor Vertragsabschluss gibt es einige Aspekte, die Selbstständige bei einer privaten Krankenversicherung beachten sollten.

Umso umfangreicher die Leistungen der privaten Krankenversicherung, desto besser. Allerdings steigt damit auch der Beitrag. Daher gilt es, ein Mittelmaß zwischen einem angemessenen Beitrag und einem guten Versicherungsschutz zu finden. Bestenfalls sollten sich Antragsteller zuvor Gedanken machen, auf welche Leistungen sie besonders Wert legen. Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherung können sie dann prüfen, ob die gewünschten Leistungen auch tatsächlich im Tarif enthalten sind.

Grundsätzlich können Privatversicherte Leistungen immer aus ihrem Vertrag ausschließen oder reduzieren. Der Einschluss hingegen ist mit einer Gesundheitsprüfung und eventuell Wartezeiten verbunden. Am besten ist daher, bereits von Beginn an einen passenden Versicherungsschutz mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen.

In der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass die Versicherer vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen. Dabei kann es vorkommen, dass bestimmte Krankheiten zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags führen. Sofern der Versicherer den Antrag nicht annimmt, bleibt den Betroffenen nur der Basistarif. Dessen Leistungen orientieren sich am Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um zu prüfen, ob die Gesellschaft den Antrag trotz Vorerkrankungen annehmen oder ablehnen würde, empfiehlt sich eine anonyme Vorabanfrage.

Die meisten PKV-Tarife sehen Erstattungsgrenzen vor. Das bedeutet, sie übernehmen beispielsweise nur 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Die restlichen 10 Prozent muss der Versicherte selbst bezahlen. Oder sie erstatten die Kosten nur bis zu einem maximalen Betrag. Besonders häufig ist dies bei Leistungen im dentalen Bereich, bei Heilpraktikerbehandlungen und Hilfsmitteln wie Brillen der Fall. Außerdem können Staffelungen gelten. Dabei ist die Erstattung in den ersten Jahren begrenzt und steigt mit jedem Jahr an.

Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten für die private Krankenversicherung senken. Dabei können Versicherte entscheiden, ob sie eine prozentuale Selbstbeteiligung oder einen fixen Betrag wählen. Letzteres empfiehlt sich in den meisten Fällen, da die Kosten dabei kalkulierbarer sind. Allerdings sollte ein Eigenanteil gut durchdacht sein. Vor allem wenn es sich um höhere Beträge handelt. Denn die Selbstständigen müssen sicherstellen, dass sie den Betrag immer zur Verfügung haben. Außerdem reduziert die Selbstbeteiligung zwar die Prämie, allerdings sinkt dadurch auch der steuerlich berücksichtigungsfähige Betrag. Daher ist zu prüfen, ob ein Eigenanteil auch tatsächlich rentabel ist.

Im Krankheitsfall können viele Selbstständige kein Einkommen mehr generieren. Um dies auszugleichen, gibt es die Möglichkeit, ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Dieses wird ausbezahlt, wenn die Versicherten ärztlich attestiert aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung arbeitsunfähig sind.

Das Krankentagegeld sollte etwa dem Einkommen entsprechen, dass die Selbstständigen am Tag verdienen. Denn es wird immer als Tagessatz angegeben. Außerdem können die Versicherten festlegen, ab welchem Krankheitstag sie die Leistung beziehen. Beispielsweise ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Welche ist die beste private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler?

Vor Vertragsabschluss fragen sich viele Verbraucher, welche private Krankenversicherung wohl die beste für Selbstständige und Freiberufler ist. Allerdings lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Denn grundsätzlich ist immer die Versicherung die beste, welche das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und den eigenen Bedarf rundum absichert.

Um eine gute PKV zu finden, können Selbstständige einen PKV Vergleichsrechner nutzen. Mit diesem haben sie die Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife zu vergleichen. So finden sie heraus, welche Versicherung ihren Bedarf zuverlässig absichert. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Die private Krankenversicherung im Test

Ein weiterer Orientierungspunkt, um eine private Krankenversicherung zu finden, sind die Tests der Verbraucherportale. Stiftung Warentest und Co. nehmen in regelmäßigen Abständen die Tarife verschiedener Gesellschaften unter die Lupe (siehe PKV Test). Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich immer um Modellkunden handelt. Diese können einen Bedarf haben, der deutlich von den eigenen Bedürfnissen abweicht. Dennoch können die Testergebnisse einen ersten Anhaltspunkt liefern, welche Gesellschaften mit einem guten Kundenservice, transparenten Bedingungen, stabilen Beiträgen und einer zuverlässigen Leistungsabwicklung überzeugen.

Das sagt Focus-Money

Das Magazin Focus-Money testete 2017 Tarife, die einen Top-Schutz bieten. Als Modellkunde diente ein 35-jähriger Selbstständiger, der einen günstigen und dennoch leistungsstarken Tarif wünschte.

  • Im Klassik-Schutz erzielte die Bestnote der Tarif „EL Bonus“ der AXA.
  • Im Top-Schutz konnten die Tarife „Vital300-U“ der AXA und „NK.Bonus“ der Halleschen überzeugen.

Das sagt Stiftung Warentest

Stiftung Warentest untersuchte im Oktober 2019 verschiedene PKV-Tarife für Selbstständige. Auch hier gab es einen 35-jährigen Modellkunden. Das Augenmerk lag bei der Untersuchung auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Kein Anbieter wurde mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet,

  • Mit der Wertung „Gut“ schnitt der Tarif „Exklusiv 2, Pro 043v“ der Signal Iduna ab. Der Beitrag für den Kunden belief sich auf 457 Euro monatlich.
  • Knapp hinter dem Testsieger landeten die Tarife „VKSu, KHPnu, KHUnu, KTG-S 6“ der Provinzial Hannover, „Exklusiv 2, ESP-VS 43“ der Signal Iduna und „AV2, SV2, ZV1, KT43“ der Concordia. Die Beiträge beliefen sich auf 442 bis 537 Euro im Monat.
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